DATEV: Sep 2020, Lohnsteuer

Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von „R.­Restaurantschecks“

Eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) beschäftigte bis zu 21 Mitarbeiter. Unter anderem übergab sie an ihre Arbeitnehmer sog. R.­Restaurantschecks. Die Restaurant­schecks wurden mit dem amtlichen Sachbezugswert be­wertet und pauschal versteuert. Die GbR verwies auf die Anweisung der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein­Westfalen. In ihrer Anweisung zum Thema „Gehaltsum­wandlung; Nettolohnoptimierung durch steuerfreie und pauschalbesteuerte Arbeitergeberleistung” gehe die OFD von einer zulässigen Steuervergünstigung aus.

Die Klage der GbR hatte vor dem Finanzgericht Sachsen­Anhalt Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts dient die Ausgabe der Restaurantschecks der Verpflegung der Ar­beitnehmer. D. h., sie sei mit einer Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber im Wesentlichen vergleichbar und daher mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.