DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die Teil­nahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erfor­derlichen Prüfungen. Wegen Nichterscheinens zur Prüfung kann das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang verlieren und nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Mutter zugleich den Kindergeldan­spruch.

Besondere Kosten des eigenen Wohnhauses können von den Gerichten als außer­gewöhnliche Belastung anerkannt werden, so z. B. die Kosten zur Beseitigung von Hausschwamm. Die Prozesskosten wegen Baumängeln oder Kosten zur Beseiti­gung von 'Mardertoiletten' stellen nach finanzgerichtlicher Ansicht keine außer­gewöhnlichen Belastungen dar.

Im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona­Pandemie gilt es auch weiterhin Änderungen zu beachten. So gilt bis zum 31.12.2020 der verringer­te Umsatzsteuersatz von 16 Prozent und daher sinkt in dieser Zeit die Grenze für die Abschreibung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem wurde höchstrich­terlich entschieden, dass die Corona­Soforthilfe nicht gepfändet werden darf.

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