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schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.
Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht BerlinBrandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TVAbonnement und einen von ihrem GesellschafterGeschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.
Und das Finanzgericht BadenWürttemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim GesellschafterGeschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
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