DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnah­men­Überschuss­Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen­Überschuss­Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanz­gericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatz­steuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszu­schlägen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnitts­leistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach ein­schlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie bei­spielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Min­destlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten­Info Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“ (Stand 06.09.2022), die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand ent­hält.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Artikel

PDF Datei