DATEV: Jan 2020, Einkommensteuer

Bitcoin­Gewinn ist steuerpflichtig

Zwar sind Kryptowährungen wie Bitcoin kein gesetz­liches Zahlungsmittel. Wenn ein Anleger in sie inves­tiert und innerhalb eines Jahres an- und verkauft, muss der Gewinn jedoch in der Einkommensteuerer­klärung angegeben werden!

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins und Co. un­terliegen wie bei anderen Wirtschaftsgütern auch der Steuer. So entschied auch das Finanzgericht Berlin­Brandenburg, dass Kryptowährungen grundsätzlich mit Fremdwährungen vergleichbar sind, deren Gewin­ne ebenfalls besteuert werden.