DATEV: Dez 2019, Arbeitsrecht

Einsparungen bei der Altersvorsorge - Betriebs­rentner zahlen ab 2020 weniger Kassenbeiträge

Die Regierungskoalition hat eine Senkung der Kassen­beiträge zur Betriebsrente beschlossen. Am 12. No­vember 2019 hat Bundesgesundheitsminister Spahn den Fraktionen eine Formulierungshilfe für einen Ge­setzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt, damit die Ent­lastung zum 1. Januar 2020 bei den Betroffenen an­kommt.

Ab 1. Januar 2020 gilt ein sog. Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müs­sen dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst da­rüber hinaus müssen Beiträge gezahlt werden. Wer im Jahr 2020 z. B. 169 Euro im Monat Betriebs­rente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kas­senbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.