DATEV: Dez 2019, Arbeitsrecht
Einsparungen bei der Altersvorsorge - Betriebsrentner zahlen ab 2020 weniger Kassenbeiträge
Die Regierungskoalition hat eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente beschlossen. Am 12. November 2019 hat Bundesgesundheitsminister Spahn den Fraktionen eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt, damit die Entlastung zum 1. Januar 2020 bei den Betroffenen ankommt.
Ab 1. Januar 2020 gilt ein sog. Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müssen dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus müssen Beiträge gezahlt werden. Wer im Jahr 2020 z. B. 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.