DATEV: Mai 2024, Arbeitsrecht
Nur ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar
Ist ein Arbeitnehmer neben seiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, in vollem Umfang versicherungspflichtig. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts NordrheinWestfalen ist der Arbeitgeber für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung seiner Beschäftigten verantwortlich.