DATEV: Feb 2024, Für Einkommensteuerpflichtige

Nachweis eines Haupthausstands bei einer dop­pelten Haushaltsführung

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthaus­stand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Das Gericht führt hierzu u. a. weiter aus: Der Lebens­mittelpunkt des Steuerpflichtigen muss sich in der Wohnung befinden, in welchem der Haupthaushalt geführt wird, wobei sich der Steuerpflichtige im We­sentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit dort aufhält. Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers dessen Lebensmittelpunkt bildet, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Lebensmittelpunkt grundsätz­lich an dem Ort, an welchem auch der Ehegatte wohnt.