DATEV: Dez 2019, Einkommensteuer

Geldwerter Vorteil bei Überlassung mehrerer Kfz: Berechnung nach 1 %­Regelung

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung überlässt, ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %­Regelung zu berechnen. Die Möglichkeit des Ar­beitnehmers, die Kfz - bei Vorliegen einer entspre­chenden arbeitsvertraglichen Erlaubnis - auch einem Dritten zu überlassen, ist keine Voraussetzung für die Erfassung des Nutzungsvorteils nach der 1 %­Regelung für jedes dem Arbeitnehmer zur Privatnut­zung überlassene Kfz.

Der Kläger hielt die Rechtsfrage für grundsätzlich be­deutsam, 'ob die 1 %­Regelung jedenfalls dann nur für ein Fahrzeug gilt, wenn der Arbeitnehmer zwar arbeitsvertraglich mehrere Fahrzeuge unentgeltlich privat nutzen darf, die Überlassung an Dritte jedoch nicht erfolgt und dies auch arbeitsvertraglich ausge­schlossen ist'.

Der Bundesfinanzhof wies die Nichtzulassungsbe­schwerde jedoch zurück. Die Rechtsfrage sei durch die bisherige Rechtsprechung des Senats bereits geklärt.