DATEV: Jan 2024, Durch Wachstumschancengesetz geplante Ände

Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern

Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) sollen ab 2024 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einrei­chen müssen. Sie sollen auch befreit werden von der Pflicht, Umsatzsteuererklärungen für das Kalender­jahr einzureichen. Das Finanzamt kann jedoch Erklä­rungen anfordern. Die Regelung soll erstmals auf den Besteuerungszeitraum 2023 anzuwenden sein.

Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Ab­gabe der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlung befreit werden können, sofern die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat. Aktuell liegt der Betrag noch bei 1.000 Euro.