DATEV: Jan 2024, Wachstumschancengesetz

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bun­desrat hat am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Ände­rungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher hat er den Vermittlungsausschus

Im Rahmen des veränderten Kreditzweitmarktför­derungsgesetzes, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zustimmte, werden nun auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG, die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 und die Änderung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer.

tModernisierung des Personengesellschafts­rechts (MoPeG)

Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Wichtigste Änderung: Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig aner­kannt.

tKeine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“

Die Regelung zur Besteuerung der Dezember­

Soforthilfe (Kosten für Erdgas) wird ersatzlos für das Jahr 2023 gestrichen.

tVorsorgepauschale für Arbeitnehmer

Künftig werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Bei­tragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch werden 250 Mio. Euro an Mehreinnahmen pro Jahr erwartet.