DATEV: Dez 2019, GrundSteuer

Die neue Grundsteuererhebung steht

Gerade noch auf den letzten Drücker hat das Par­lament die Grundsteuerreform am 8. November 2019 beschlossen, an diesem Tag stimmte auch der Bundesrat der Änderung des Grundsteuergesetzes zu. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann gegenüber dem bisherigen System stark ver­einfacht auf der Grundlage neuer Grundstückswerte ermittelt. Basis der Werte werden dann die Richt­werte der Gutachterausschüsse für den Grund und Boden und für den Gebäudewert statistisch ermit­telte Netto­Kaltmieten. Die Anwendung dieser Be­wertungskriterien erfolgt dann weitgehend lageori­entiert.

Als Wahlmöglichkeit ist im Gesetz auch eine auf die Grundstücksfläche bezogene Bewertung vorgese­hen, die von den Bundesländern beschlossen wer­den kann, aber dann nur für alle Grundstücke in­nerhalb ihrer Grenzen. Die bayerische Staatsregie­rung hat bereits verkündet, dass sie die Wahlmög­lichkeit nutzen wird.

Als Ergebnis der Reform hat sich bei bisher durch­geführten Beispielrechnungen gezeigt, dass bei älte­ren Einfamilienhäusern und vor 1948 errichteten Mehrfamilienhäusern deutlich höhere Grundsteuern anfallen werden. Wie bisher, haben es die jeweiligen Gemeinden aber durch die Anwendung eines eige­nen Hebesatzes in der Hand, die Steuerbelastung in ihrem Bereich zu bestimmen. Schon bisher gibt es hier allein bei den Städten Sätze in einem Schwan­kungsbereich von 380 % bis 910 %.

Voraussichtlich ab 2022 werden die Gemeinden die Grundstückeigentümer zur Abgabe von Bewer­tungserklärungen für alle Grundstücke auffordern.