DATEV: Nov 2023, Gesetzgebung

Gebäudeenergiegesetz gebilligt

Das sog. Heizungsgesetz, das der Bundestag am 08.09.2023 verabschiedet hatte, hat am 29.09.2023 die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat ge­nommen. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsi­denten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann da­nach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 01.01.2024 in Kraft treten.

Mit der aktuellen Neufassung wird das Gebäudeener­giegesetz (GEG) zudem mit einem neuen Gesetz zur „Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärme­netze“ (WPG) verzahnt. Die Neufassung des GEG sieht vor, dass ab 2024 alle neu installierten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.