DATEV: Nov 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Berücksichtigung der Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro in der Steuererklärung

Haben Rentner die „Energiepreispauschale für Ren­tenbeziehende“ im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG (gesetzliche Renten­versicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft­Bahn­See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten, ist der ausgezahlte Betrag aus­nahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Denn das Finanzamt erhält eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale automatisch für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Haben Steuerpflichtige im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbst­ständiger Arbeit oder aus einem aktiven Beschäfti­gungsverhältnis als Arbeitnehmer erzielt, haben sie Anspruch auf die „Energiepreispauschale für Erwerbs­tätige“ i. H. v. 300 Euro. In der Einkommensteuererklä­rung müssen keine Eintragungen vorgenommen wer­den. Haben Steuerpflichtige Einnahmen aus einem aktiven Arbeitsverhältnis bezogen, wurde die Energie­preispauschale i. d. R. bereits über den Arbeitgeber ausgezahlt. Haben Steuerpflichtige bislang keine Ener­giepreispauschale erhalten und gehören einer der genannten Personengruppen an, wird die Auszahlung durch den Einkommensteuerbescheid des zuständi­gen Finanzamts nachgeholt. Das Finanzamt berück­sichtigt die Energiepreispauschale automatisch.

Hinweis

Die Eintragung zur Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung ist nur dann vorzuneh­men, wenn Steuerpflichtige im Jahr 2022 ein kurz­fristiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhält­nis (Mini­job) oder eine Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ausgeübt haben. Dann ist zusätzlich die „Anlage Sonstiges“ abzugeben.

Haben Steuerpflichtige hingegen im Jahr 2022 nur Einkünfte aus einem geringfügigen Beschäftigungs­verhältnis (Minijob) und die Energiepreispauschale bereits vom Arbeitgeber erhalten, dann ist insoweit keine Einkommensteuererklärung erforderlich.