DATEV: Aug 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Mio. Personen Leistungen i. H. v. rund 363 Mrd. Euro aus gesetzli­cher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 ist der durch­schnittliche Besteuerungsanteil damit um 11 Prozent­punkte gestiegen. Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im

Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelager­ten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetz­lichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Anspar­phase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leis­tungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je spä­ter der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Be­steuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Dann bleiben viele Renten steuer­frei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei knapp 84 % der steuerbelasteten Rentenempfänger - hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kin­der - liegen neben den Renten noch andere Einkünfte wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitsein­kommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenver­anlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung zusammen­gerechnet werden.