DATEV: Jul 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Kosten für professionelle Gartenpflege steuer­mindernd geltend machen

Steuerzahler, die für die Pflege des Gartens einen pro­fessionellen Helfer beauftragen, können die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Helfer eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde. Ob es sich bei der Immobi­lie, bei der die Grünarbeiten erledigt werden, um eine dauerhafte Unterkunft, eine Zweit­, Wochenend- oder Ferienwohnung handelt, ist unerheblich.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigen­tümer/Vermieter ist. Oft sind die Kosten für Hand­werker oder haushaltsnahe Dienstleistungen in den Nebenkosten enthalten. Mieter können diese nur gel­tend machen, wenn ihr Anteil - für Gärtner, Reparatu­ren, die Hausreinigung oder den Hausmeister - in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen ist.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen dabei u. a. übliche Gartenarbeiten wie das Rasenmähen, Heckenschneiden oder die Schädlingsbekämpfung. Zu den Handwerkerleistungen gehören etwa der Bau einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 % der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro, angesetzt werden, bei den Handwerkerleistungen sind maximal 1.200 Euro abzugsfähig.