DATEV: Nov 2019, Einkommensteuer

Frist für die Einrichtung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrich­tung verlängert

Bund und Länderfinanzverwaltungen haben am 25. September 2019 auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementie­rung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30. Sep­tember 2020 beschlossen.

Ursprünglich wären Unternehmen mit elektroni­schen Registrierkassen bzw. Kassensystemen durch das sog. Kassengesetz verpflichtet gewesen, diese ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten techni­schen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten.

Zurzeit sind aber noch keine zertifizierten Sicher­heitslösungen am Markt erhältlich und voraussicht­lich erst im Oktober 2019 die ersten - vorläufig zer­tifizierten - tSEs verfügbar. Daher war abzusehen, dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen in Deutschland bis zum 01.01.2020 nicht möglich ist.

Auf der aktuellen Bund­Länder­Arbeitsgruppensitzung wurde eine entsprechende Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Zugleich wurde ver­einbart, dass entsprechende Meldungen der Unter­nehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Hierzu wird zeitnah ein entspre­chendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden.