DATEV: Mai 2023, Einkommensteuer

Veräußerung eines Kaufhauses nach Fassaden­sanierung kein gewerblicher Grundstückshandel

Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt mangels einer nachhaltigen Tätigkeit nicht vor, wenn lediglich ein Objekt (vorliegend ein Einzelhandels­Kaufhaus) angeschafft, die Fassade saniert und es anschließend veräußert wird. Dies gilt laut einem Urteil des Finanz­gerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn die Steuer­pflichtige im Rahmen der Fassadensanierung keine Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht über das hinausgehen, was beim Bau eines jeden Ge­bäudes erforderlich ist.

Hinweis

Zur Beurteilung der korrekten Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerb­lichem Grundstückshandel sei auf die Einkommen­steuer­Hinweise 2020, Anhang 17 (Bundesfinanzministeri­um vom 26.03.2004) hingewiesen.