DATEV: Mai 2023, Einkommensteuer
Veräußerung eines Kaufhauses nach Fassadensanierung kein gewerblicher Grundstückshandel
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt mangels einer nachhaltigen Tätigkeit nicht vor, wenn lediglich ein Objekt (vorliegend ein EinzelhandelsKaufhaus) angeschafft, die Fassade saniert und es anschließend veräußert wird. Dies gilt laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn die Steuerpflichtige im Rahmen der Fassadensanierung keine Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht über das hinausgehen, was beim Bau eines jeden Gebäudes erforderlich ist.
Hinweis
Zur Beurteilung der korrekten Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel sei auf die EinkommensteuerHinweise 2020, Anhang 17 (Bundesfinanzministerium vom 26.03.2004) hingewiesen.