DATEV: Apr 2023, Umsatzsteuer

Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben

Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % be­steuert werden. Dieses Ziel verfolgt der am 02.03.2023 von der CDU/CSU­Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatz­steuergesetzes. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % war zum 01.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona­Pandemie einge­führt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.