DATEV: Apr 2023, Umsatzsteuer

Pkw­Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell

Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehe­gatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.

Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuch­lich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen. Einer Besteue­rung der privaten Verwendung des vermieteten Pkw durch den Vermieter­Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegen. Soweit der vermietende Ehegatte jedoch den Pkw selbst nutzt, muss er eine unentgeltli­che Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen.