DATEV: Mar 2023, Verfahrensrecht

Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Un­möglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids

Die Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbe­scheids in den Briefkasten oder einer ähnlichen für den Postempfang eingerichteten Vorrichtung ist laut Finanzgericht Düsseldorf Wirksamkeitsvoraussetzung für dessen Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post.

Wenn die Benachrichtigung über eine Niederlegung in den Briefkasten eingeworfen wird, bestehen daher ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Ersatzzustel­lung. Denn ausweislich der vorliegenden Postzustel­lungsurkunde hat die Zustellerin im Streitfall die Mit­teilung über die Niederlegung in den Briefkasten der Empfangsbevollmächtigten der Antragstellerin einge­worfen. Es ist in tatsächlicher Hinsicht nichts dafür ersichtlich, dass in diesen Briefkasten, in den die Mit­teilung eingeworfen wurde, nicht auch die Bescheide selbst hätten eingelegt werden können.