DATEV: Jan 2023, Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichti­gung eines separat von der Wohnung angemie­teten Pkw­Stellplatzes

Die Aufwendungen für einen separat von der Woh­nung angemieteten Pkw­Stellplatz gehören nicht zu den - der Höhe nach nur beschränkt mit maximal 1.000 Euro pro Monat abziehbaren - Aufwendungen für die Nutzung der „Unterkunft”. So entschied das Finanzgericht Mecklenburg­Vorpommern.

Anders wäre es dann, wenn Wohnung und Stellplatz stets eine untrennbare Einheit bilden würden, oder möglicherweise auch dann, wenn im Einzelfall Woh­nung und Stellplatz nur zusammen angemietet wer­den konnten und zusammen angemietet worden sei­en. Ersteres treffe allgemein nicht zu, da eine Woh­nung in vielen Fällen (gerade in Großstädten) auch ohne Stellplatz angemietet oder erworben werden könne; und Letzteres treffe im Streitfall nicht zu.