DATEV: Dez 2022, Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement­Unternehmen für Personalabbau

Wenn der Unternehmer für einen von ihm angestreb­ten Personalabbau Leistungen von sog. Outplace­ment­Unternehmen bezieht, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangi­gen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. So entschied der Bundesfinanzhof.