DATEV: Aug 2022, Umsatzsteuer

Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen möglich

Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Vor­steuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestell­ten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

Die Klägerin betrieb einen Kiosk. Bei einer bei einer Lieferantin durchgeführten Steuerfahndungsprüfung wurde festgestellt, dass diese der Klägerin die Mög­lichkeit eingeräumt hatte, Waren gegen Barzahlung ohne ordnungsgemäße Rechnung zu beziehen. Da­raufhin führte eine bei der Klägerin durchgeführte Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass sie Eingangs­umsätze der Lieferantin und die entsprechenden Aus­gangsumsätze nicht in ihrer Buchführung erfasst hat­te. Das beklagte Finanzamt schätzte die Umsätze bei der Klägerin hinzu, gewährte aber mangels Rechnun­gen keinen Vorsteuerabzug auf die Schwarzeinkäufe.