DATEV: Mar 2022, Gewerbesteuer

Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adress­käufe

Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen nicht der Hinzurechnung nach dem Ge­werbesteuergesetz. So entschied das Niedersächsi­sche Finanzgericht. Die Klägerin habe keine Schutz­rechte erworben, sondern lediglich Inhalte aus Daten­sammlungen und für deren Verwendung bzw. Nut­zung gezahlt. Derartige Nutzungsentgelte unterfielen nicht dem Regelungsinhalt des Gewerbesteuergeset­zes.