DATEV: Apr 2021, Zivilrecht

Corona­bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabe­dingten Umsatzausfälle. So entschied das Landgericht Frankenthal.

Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Wenn diese eine Zah­lung nur vorsehen, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andern­falls stehe dem Versicherungsnehmer keine Versiche­rungsleistung zu.