DATEV: Apr 2021, Einkommensteuer

Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Unter die 20 %­ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines pri­vaten Kfz in einer „Werkstatt“. Haushaltsnahe Handwer­kerleistungen seien nur solche, die typischerweise dem Wohnen in einem Haushalt dienen, wie etwa das Strei­chen von Wänden oder die Reparatur der Heizungsanlage. Die Reparatur eines Pkw diene nicht dem Wohnen in ei­nem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom oder zum Haushalt. So entschied das Finanzgericht Thüringen.

Diese Begründung ist jedoch nicht schlüssig. Haushaltsna­he Handwerkerleistungen umfassen handwerkliche Tätig­keiten für renovierungs­, erhaltungs­, und Modernisie­rungsmaßnahmen, die in einem inlän­dischen oder EU­/EWR­Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wenn dem so wäre, würden Bescheini­gungen „für amtliche Zwecke“ durch Handwerker erstellt, nicht berücksichtigungsfähig, was sie jedoch sind.