DATEV: Mar 2021, Lohnsteuer
Übernahme von Kosten für COVID19Tests durch den Arbeitgeber
Das Bundesfinanzministerium hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Kosten für COVID19Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID19Tests (Schnelltest, PCR- und AntikörperTests), sei es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme sei kein Arbeitslohn, so das Bundesfinanzministerium (Stand 03.02.2021).