DATEV: Mar 2021, Lohnsteuer

Übernahme von Kosten für COVID­19­Tests durch den Arbeitgeber

Das Bundesfinanzministerium hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Kosten für COVID­19­Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID­19­Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper­Tests), sei es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Ar­beitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme sei kein Arbeitslohn, so das Bundesfinanzministerium (Stand 03.02.2021).