DATEV: Mar 2021, Körperschaftsteuer

Nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdar­lehens kann verdeckte Gewinnausschüttungen darstel­len

Eine GmbH wies eine Forderung gegenüber ihrem beherr­schenden Gesellschafter auf ihrem Verrechnungskonto aus. Die Forderung wurde unverzinst dem Gesellschafter überlassen. Das Finanzamt setzte aufgrund der mangeln­den Verzinsung jährliche verdeckte Gewinnausschüttun­gen (vGA) an. Gegenüber einem Dritten hätte ein ord­nungsgemäßer Geschäftsführer eine angemessene Ver­zinsung gefordert.

Das Finanzgericht Schleswig­Holstein gab der Finanzbe­hörde Recht. Auch die Nichtverzinsung einer Forderung führe zu einer vGA nach dem Körperschaftsteuergesetz, da eine verhinderte Vermögensmehrung vorliege. Für Darlehen auf Verrechnungskonten würden dabei diesel­ben Voraussetzungen gelten wie für separat vereinbarte Darlehen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter. Ein 'ordentlicher und gewissenhafter' Kaufmann würde ein Darlehen an einen fremden Dritten nicht zinslos über­lassen, sondern stets eine bestimmte Verzinsung verlan­gen. Die mangelnde Verzinsung stelle somit eine verhin­derte Vermögensmehrung dar.