DATEV: Dez 2020, Arbeits­/Sozialrecht

Künstlersozialabgabe steigt 2021 auf 4,4 %

Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe­Verordnung 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20. Oktober 2020 die Ressort- und Verbändebeteiligung ein­geleitet. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 4,4 % betragen. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Hintergrunds gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona­Pandemie muss der Abgabesatz von derzeit 4,2 % nur geringfügig angehoben werden.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken­, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selb­ständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversi­cherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozi­alabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künst­lersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festge­legt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalender­jahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.