DATEV: Nov 2020, Einkommensteuer

Pendlerpauschale steigt ab 2021

Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungs­kilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen Betrag darf ein Arbeit­nehmer pro Arbeitstag vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die einfache Entfernung. Die erhöh­te Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.

Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Ein­kommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und des­halb keine Steuern zahlen müssen, bekommen eine sog. Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Bei einem kürzeren Arbeitsweg besteht jedoch kein An­spruch.