DATEV: Okt 2020, Einkommensteuer

Werbungskosten: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen

Arbeitnehmern wird eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die konkreten Ausgaben steu­ermindernd geltend gemacht werden. Werbungskosten sind alle Kosten, die dem Arbeitnehmer im Zusammen­hang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, z. B. Ausgaben für einen Laptop, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungen.

Aber auch wer sich wegen der Corona­Krise zu Hause beruflich bedingt ein Homeoffice einrichtet, kann die Kos­ten für Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl gel­tend machen. Wenn die einzelnen Gegenstände jeweils weniger als 800 Euro netto kosten, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Bei höheren Ausgaben müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.