DATEV: Apr 2020, Verfahrensrecht

Ab Juni 2020 keine Zahlungserinnerungen für Steuervo­rauszahlungen

Das Landesamt für Steuern Rheinland­Pfalz teilt mit, dass die Finanzämter ab Juni 2020 keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr verschicken und daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren empfohlen wird.

Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Vorauszah­lungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leis­ten müssen, quartalsweise an die fälligen Zahlungen erin­nert. Durch die Einstellung des Versandes dieser Zah­lungserinnerungen für Steuervorauszahlungen spart das Land Rheinland­Pfalz jährlich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten.