DATEV: Apr 2020, Arbeits­/Sozialrecht

Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf identische Bewertung in agilen Projekt­Teams

Geklagt hatte ein Testingenieur, der im Bereich Product Qualification nach der sog. Scrum­Methode beschäftigt war. Dabei handelt es sich um eine Form der agilen Arbeit, die weitgehend auf fachliche Weisungen durch den Ar­beitgeber an die Gruppenmitglieder verzichtet. Stattdes­sen findet eine Selbstregulierung und ­kontrolle der Ar­beitsgruppe statt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis­ses erteilte der Arbeitgeber dem Kläger und einem weite­ren Mitglied des Projekt­Teams ein Arbeitszeugnis. Der Kläger sah sich im Vergleich zu diesem Mitarbeiter schlechter bewertet und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Er habe Anspruch auf ein gleichlautendes Zeugnis, da im Scrum­Team die individuelle Arbeitsleis­tung aufgrund der Eigenart dieser Methode nur eine un­tergeordnete Rolle gespielt habe und Team­Ziele vorran­gig gewesen seien. Die Leistungen seien hiernach mindes­tens ebenso zu bewerten wie diejenigen des Kollegen.

Das Arbeitsgericht Lübeck war anderer Meinung. Auch in agilen Arbeitsumgebungen unter Einsatz der sog. Scrum­Methode sei die individuelle Leistung messbar und für die Tätigkeitsbeschreibung wie auch die Bewertung der Leis­tung eines Zeugnisses allein maßgeblich. Der Einsatz be­stimmter moderner Arbeitsmethoden stehe dem nicht entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt. Die Scrum­Methode verhindere keine individuelle Leistungsbewer­tung. Da der Kläger im Übrigen nichts zu den aus seiner Sicht gegebenen besseren Leistungen vorgetragen habe, hatte die Klage keinen Erfolg.