DATEV: Apr 2020, Arbeits/Sozialrecht
Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf identische Bewertung in agilen ProjektTeams
Geklagt hatte ein Testingenieur, der im Bereich Product Qualification nach der sog. ScrumMethode beschäftigt war. Dabei handelt es sich um eine Form der agilen Arbeit, die weitgehend auf fachliche Weisungen durch den Arbeitgeber an die Gruppenmitglieder verzichtet. Stattdessen findet eine Selbstregulierung und kontrolle der Arbeitsgruppe statt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte der Arbeitgeber dem Kläger und einem weiteren Mitglied des ProjektTeams ein Arbeitszeugnis. Der Kläger sah sich im Vergleich zu diesem Mitarbeiter schlechter bewertet und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Er habe Anspruch auf ein gleichlautendes Zeugnis, da im ScrumTeam die individuelle Arbeitsleistung aufgrund der Eigenart dieser Methode nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe und TeamZiele vorrangig gewesen seien. Die Leistungen seien hiernach mindestens ebenso zu bewerten wie diejenigen des Kollegen.
Das Arbeitsgericht Lübeck war anderer Meinung. Auch in agilen Arbeitsumgebungen unter Einsatz der sog. ScrumMethode sei die individuelle Leistung messbar und für die Tätigkeitsbeschreibung wie auch die Bewertung der Leistung eines Zeugnisses allein maßgeblich. Der Einsatz bestimmter moderner Arbeitsmethoden stehe dem nicht entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt. Die ScrumMethode verhindere keine individuelle Leistungsbewertung. Da der Kläger im Übrigen nichts zu den aus seiner Sicht gegebenen besseren Leistungen vorgetragen habe, hatte die Klage keinen Erfolg.