DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das über­arbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserun­gen bei der Homeoffice­Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dau­erhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin­Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ar­beitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.

Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreis­pauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland im­matrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen­Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt ge­meldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den er­klärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

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