DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona­Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen we­sentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona­Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice­Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege­Bonus in Kraft tre­ten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zu­sammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher kei­ne Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV­Strom. Das Fi­nanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energie­lieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bun­desfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nach­träglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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