DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezü­gen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfang­reich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt an­hand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermie­tung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Frage­stellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich da­rüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persön­liche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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