DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft

Monatsinformation Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Ver­gangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebs­ausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren.

Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsge­setz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Ver­gleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.

Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home­Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahress­teuergesetzes 2020 hervor.

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