DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft
Monatsinformation September 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen. Wegen Nichterscheinens zur Prüfung kann das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang verlieren und nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Mutter zugleich den Kindergeldanspruch.
Besondere Kosten des eigenen Wohnhauses können von den Gerichten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, so z. B. die Kosten zur Beseitigung von Hausschwamm. Die Prozesskosten wegen Baumängeln oder Kosten zur Beseitigung von 'Mardertoiletten' stellen nach finanzgerichtlicher Ansicht keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
Im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie gilt es auch weiterhin Änderungen zu beachten. So gilt bis zum 31.12.2020 der verringerte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent und daher sinkt in dieser Zeit die Grenze für die Abschreibung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem wurde höchstrichterlich entschieden, dass die CoronaSoforthilfe nicht gepfändet werden darf.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Artikel
- Anspruch auf Kindergeld endet bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung
- Selbst genutztes Eigenheim: Prozesskosten wegen Baumängeln keine außergewöhnlichen Belastungen
- Abzug als außergewöhnliche Belastungen für besondere Kosten des eigenen Wohnhauses
- Keine Doppelberücksichtigung von einmaligem Aufwand
- Mehrwertsteuerabsenkung: Für abschreibbare Wirtschaftsgüter neue Grenze beachten!
- Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von „R.Restaurantschecks“
- Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- Zum Vorsteuerabzug für Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten HomeOffice
- Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer
- Besteuerung des Pflichtteils bei der Erbschaftsteuer
- CoronaSoforthilfe darf nicht gepfändet werden