DATEV: Steuern – Recht – Wirtschaft
Monatsinformation November 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer zu einer internationalen Konferenz fährt, kann seine Ehefrau gerne als Begleitung mitnehmen. Die Reisekosten für die Begleitung sind aber nicht steuerlich abzugsfähig. Ein Steuerberater hatte seine Frau nach Delhi, Barcelona und Prag mitgenommen und dann noch ein paar Tage Urlaub „angehängt“. Hier spielte das Finanzamt leider bei den Kosten für die Frau nicht mit. Die Richter sahen dies genauso.
Ist eine statische Berechnung vor Beauftragung eines Handwerkers unbedingt erforderlich, so handelt es sich um eine Handwerkerleistung, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Nach Auffassung der Richter besteht eine enge sachliche Verzahnung zwischen den statischen Berechnungen und den folgenden Handwerkerleistungen.
Auch zu einer Wohnungsbesichtigung darf ein Vermieter nicht einfach eine beliebige Person mitnehmen. Ein Mieter hatte mehrfach unbegründete Mängelanzeigen gemacht. Um sich ein Bild des vermieteten Objekts zu machen, vereinbarte er einen Termin mit dem Mieter und nahm einen Zeugen mit. Diesen musste der Mieter nicht ins Haus lassen, wie das Gericht bestätigte. Nur Handwerker oder Sachverständige seien zu dulden, nicht aber ein sachunkundiger Dritter, wenn ein solcher Termin effektiv verlaufen soll.
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Artikel
- Unbelegte Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück
- 'Erste Tätigkeitsstätte' für Gewerbetreibende
- Keine abzugsfähigen Reisekosten für zu Konferenzen begleitende Ehefrau
- Neues Reisekostenrecht: Betriebshof ist erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers
- Aufwendungen für statische Berechnungen als steuerlich begünstigte Handwerkerleistung
- Grundstücksenteignungsentschädigung ist kein Veräußerungsgewinn
- Frist für die Einrichtung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verlängert
- Beibehaltung des ursprünglichen Rechnungsdatums bei Rechnungskorrektur im Folgejahr
- Kein Vorsteuerabzug im Niedrigpreissegment ohne hinreichende Leistungsbeschreibung
- Vorsteuerabzug trotz unvollständigem Bewirtungsbeleg
- Wohnungsbesichtigung: Vermieter darf nicht beliebige dritte Personen mitbringen