Monatsinformation Oktober 2025
Guten Tag, das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug,bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahenAngehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass…