DATEV: Mar 2023, Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräuße­rung unter Nießbrauchsvorbehalt

Wenn der Grundstückskäufer ohne angemessene Vergütung dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nut­zungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) belasse, liege darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hin­gebe und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei. Dies ent­schied das Finanzgericht Baden­Württemberg.

Wenn jedoch der Grundstücksverkäufer die vorbehal­tenen Nutzungen angemessen vergütet, liegt in der Nutzungsüberlassung keine Gegenleistung für das Grundstück i. S. Grunderwerbsteuergesetzes. Ob sich der Verkäufer Nutzungen ohne angemessenes Entgelt vorbehalten hat, ist durch Auslegung des Kaufvertrags zu ermitteln.