DATEV: Dez 2022, Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung - Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug

Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensfüh­rung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unter­stellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. So das Niedersächsische Finanzgericht. Die Fi­nanzverwaltung ist dazu berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen.

Zu den Lebensführungskosten zählen insgesamt die­jenigen Aufwendungen zur Gestaltung des privaten Lebens, die einen Haushaltsbezug aufweisen, im We­sentlichen also Miet- und Hauskosten, Verbrauchs- und sonstige Nebenkosten, Aufwendungen für die Anschaffung und Reparatur von Haushaltsgeräten und ­gegenständen, Kosten für Lebensmittel und Te­lekommunikationskosten. Kosten für Urlaub, Pkw, Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung sowie Klei­dung u. Ä. zählen hingegen nicht zu den Lebenshal­tungskosten.

Der finanzielle Beitrag an den Kosten der Lebensfüh­rung darf nicht erkennbar unzureichend sein, weshalb er oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 % der gesam­ten haushaltsbezogenen Lebensführungskosten liegen muss.