DATEV: Apr 2022, Sonstiges

Ermittlung des Gebäudesachwerts

Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Her­stellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikati­on der jeweiligen an den Bewertungsstichtag ange­passten Regelherstellungskosten mit der Brutto­Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäude­regelherstellungswert. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes (Er­mittlung des Gebäuderegelherstellungswerts) enthal­ten.

Die Anpassung der Regelherstellungskosten erfolgt anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffent­lichten Baupreisindizes. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden jeweils als Jah­resdurchschnitt ermittelt. Diese Preisindizes sind für alle Bewertungsstichtage des folgenden Kalenderjah­res anzuwenden.

Mit Schreiben vom 11.02.2022 hat das Bundesfi­nanzministerium die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten für die Bewertungsstich­tage im Kalenderjahr 2022 bekanntgegeben.

tFür Gebäudearten gemäß 1.01. bis 5.1. der Anlage 24, Teil II., BewG beträgt der Baupreisindex: 141,0

tFür Gebäudearten gemäß 5.2. bis 18.2. der Anlage 24, Teil II., BewG beträgt der Baupreisindex: 142,0