DATEV: Dez 2021, Verfahrensrecht

Anordnung der Teilnahme eines Gemeinde­bediensteten an der Außenprüfung

Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeinde­bediensteten an der Außenprüfung für gewerbe­steuerliche Zwecke steht nach einem Urteil des Finanzge­richts Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses ent­gegen, wenn das zu prüfende Unternehmen der Gemein­de oder deren Tochtergesellschaften gegenüber Leistun­gen aufgrund privatrechtlicher Verein­barungen erbringt und die Prüfungsanordnung keine ge­eigneten Sicherungsmaßnahmen vorsieht, um die Offen­barung der für die wirtschaftliche Tätigkeit oder für ande­re außersteuerliche Interessen der Gemeinde bedeutsa­men Erkenntnisse zu verhindern.