DATEV: Aug 2020, Einkommensteuer

Geplante steuerliche Entlastungen von Familien

Am 3. Juli 2020 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines 'Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlas­tung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerli­cher Regelungen' (2. FamEntlastG) veröffentlicht, um Familien wirtschaftlich weiter zu fördern und zu stärken. Die Regelungen sollen zur angemessenen Berücksichti­gung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemes­sung der Einkommensteuer nunmehr für die Jahre 2021 und 2022 angepasst werden.

Die geplanten Maßnahmen (Stand: 30. Juni 2020):

tDas Kindergeld erhöht sich ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind und Monat.

tDie steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab 1. Januar 2021 von 7.812 Euro auf 8.388 Euro ange­hoben (Kinderfreibetrag je Elternteil: 2.730 Euro, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf je Elternteil: 1.464 Euro).

tDer Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleis­tungen sowie der Grundfreibetrag werden ab dem Veranlagungszeitraum 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben, ab dem Veranlagungszeitraum 2022 um weitere 288 Euro auf 9.984 Euro.

tZum Ausgleich der kalten Progression werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 nach rechts verschoben.

tDarüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Pra­xiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorge­nommen.