DATEV: Okt 2024, Sonstige
ERechnung: EMailPostfach reicht aus
Für den Empfang einer ERechnung reicht künftig die Bereitstellung eines EMailPostfachs aus. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BTDrs. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSUFraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungwege vereinbaren.