DATEV: Okt 2024, Sonstige
Vergabe der WirtschaftsIdentifikationsnummer ab November 2024
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darüber informiert, dass die WirtschaftsIdentifikationsnummer (WIdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTERBenutzerkonto vergeben.
Die WIdNr. gilt auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Umfangreiche Informationen sowie FAQs finden Sie auf der Homepage des BZSt (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/WirtschaftsIdentifikationsnummer/FAQ/faq_widnr.html).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.08.2024 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher WirtschaftsIdentifikationsnummern (WirtschaftsIdentifikationsnummerVerordnung - WIdV) auf seiner Internetseite (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/20240628WIdV/2Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2) veröffentlicht. Es handelt sich um eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung, weswegen der Bundesrat noch beteiligt werden muss. Frühestmöglicher Zeitpunkt wäre hierfür die Sitzung des Bundesrats am 27.11.2024.