DATEV: Dez 2019, Einkommensteuer

Spenden bis 200 Euro werden auch ohne Quit­tung als Sonderausgaben anerkannt - Nachweis nur auf Nachfrage

Spenden sind freiwillige Ausgaben, für die keine Ge­genleistung erwartet wird. Damit Spenden in der Ein­kommensteuererklärung geltend gemacht werden können, müssen sie einer steuerbegünstigten Organi­sation zugutekommen. Dazu zählen Kirchen, Universi­täten, staatliche Museen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Spenden können in der Regel bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonder­ausgaben abgesetzt werden. Falls das Finanzamt nachfragt, müssen Steuerpflichtige meist Nachweise vorlegen. Daher sollte man sich immer eine Spenden­quittung ausstellen lassen.

In manchen Fällen gibt es aber eine vereinfachte Nachweisführung. Dies gilt für Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen sowie Spenden bis 200 Euro an gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden oder politische Parteien. Als Nachweis reicht je nach Zahlungsart der Bareinzahlungsbeleg oder die Bu­chungsbestätigung der Bank, z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg. Es kann auch die Zahlung über Online­Zahlungsdienste wie Paypal anerkannt werden. Direkte Spenden an Bedürftige oder in den Klingelbeutel werden jedoch nicht anerkannt.