DATEV: Dez 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Wenn Erstattungszinsen zur Einkommensteuer zu­gunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt werden und der Steuerpflichtige diese Zin­sen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung an das Finanzamt zurückzahlt, kann die Rückzahlung zu ne­gativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. So entschied der Bundesfinanzhof.

Das Entstehen negativer Einnahmen setzt voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeit­raum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfest­setzung erhaltenen Erstattungszinsen.